Viele meiner Kollegen bieten sogenannte Onlinescheidungen an. Dies wird von den Mandanten meist falsch verstanden. Sie gehen davon aus, dass sie nicht mehr zum Gericht müssen, sondern das ganze Verfahren, auch der Scheidungstermin, online abgewickelt wird.

Im Ehescheidungsverfahren in Deutschland ist eine persönliche Anhörung beider Ehegatten vor dem Familiengericht zwingend vorgesehen.

Die Onlinescheidung zeichnet sich daher zumeist nur dadurch aus, dass mit dem Rechtsanwalt nicht persönlich, sondern nur per Email kommuniziert wird und eine Beratung meistens nicht stattfindet.

Die Onlinescheidung ist in der Regel auch nicht billiger als eine klassische Scheidung. Die Kosten einer Ehescheidung richten sich nach dem Verfahrenswert und nicht nach der Art und Weise wie mit einem Rechtsanwalt kommuniziert wird.

Auch ist die Onlinescheidung nicht schneller. Die Dauer eines Ehescheidungsverfahrens hängt vom Gericht, den übrigen Verfahrensbeteiligten (z.B. Rentenversicherungen) und den Ehegatten selber ab.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung Fragen bestehen, die gerade nicht nur per Email beantwortet werden sollten. Ich stehe für eine persönliche und individuelle Beratung. Natürlich können Sie mit mir auch per Email oder telefonisch kommunizieren. Diese Dienstleistung nenne ich aber nicht Onlinescheidung.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 030 - 61 20 46 85 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..