Ich vertrete und berate Sie außergerichtlich und vor Gerichten bundesweit unter anderem in den Bereichen:
Ehescheidung
Ich gehe die notwendigen Schritte mit Ihnen durch und wir beraten gemeinsam, welche Punkte klärungsbedürftig sind. Klärungsbedürftig können u.a. folgende Angelegenheiten sein:
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich ( Rententeilung),
- Unterhalt,
- Ehewohnung
Ich kläre Sie über alle üblichen Problemlagen auf und Sie entscheiden selbst, welche Angelegenheiten neben der bloßen Scheidung geregelt werden sollen.
Hier sind besonders die Folgesachen wichtig, die im Verbundverfahren mit der Ehescheidung geltend gemacht werden müssen bzw. können.
Auf der einen Seite gilt es, Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Auf der anderen Seite sind aber auch unnötig Konflikte zu vermeiden.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 030 - 61 20 46 85 oder per
Unterhalt
Finanzielle Streitigkeiten können existenzbedrohend sein.
Daher ist es wichtig frühzeitig zu wissen, wie die finanzielle Situation künftig aussehen kann bzw. wird.
Ich berechne den möglichen Unterhaltsanspruch und berate Sie, wie Sie sich bestmöglich in einer Unterhaltsangelegenheiten verhalten können.
Eine Beratung in Unterhaltssachen kann Kosten sparen und langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
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Sorgerecht
Dazu zählen einzelne Differenzen zwischen sorgeberechtigten bzw. noch nicht sorgeberechtigten Eltern bis hin zum Sorgerechtsstreit vor dem Familiengericht oder einem Entzug der elterlichen Sorge beantragt durch das Jugendamt.
Ich berate Sie und zeige Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie zum Wohl des Kindes Probleme lösen bzw. frühzeitig vermeiden.
Ich wäge mit Ihnen gemeinsam ab, welche gerichtlichen und außergerichtlichen Schritte notwendig sind.
Die kompetente Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten vor Gericht und den Berichten der Verfahrensbeistände gehört selbstverständlich dazu.
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Umgang
Auch hier kann eine frühzeitige Beratung dazu führen, dass unnötige Konflikte vermieden werden.
Wir prüfen gemeinsam, welche außergerichtlichen Schritte und gerichtlichen Anträge zum Wohl des Kindes angezeigt sind. Wie auch in Sorgerechtsverfahren gehört bei Umgangsverfahren eine kompetente Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten vor Gericht und den Berichten der Verfahrensbeistände zu meiner Tätigkeit für Sie.
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Immobilienauseinandersetzung
Bei der Aufteilung der gemeinsamen Immobilie und der Verteilung etwaiger gemeinsamer Schulden gilt es ganz besonders, schnelle und übereilte Entscheidungen zu vermeiden.
Das Risiko, unnötige Kosten zu verursachen und unumkehrbare Fehlentscheidungen zu treffen, ist hier besonders hoch.
Ich berate Sie ausführlich und zeige Ihnen Wege zu einer sicheren Auseinandersetzung auf.
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