Für meine Tätigkeit berechne ich eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) oder nach einer zwischen meinem Mandanten und mir individuell getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Die Kosten einer Erstberatung bemessen sich nach dem zeitlichen und sachlichen Umfang Ihrer Angelegenheit. Als grobe Richtschnur berechne ich 150,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde. Bitte beachten Sie, dass das Gesetz bei Verbrauchern die Vergütung der Erstberatung auf maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt (vgl. § 34 RVG).
In vielen Fällen übernimmt eine Rechtschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung. Sollten Sie rechtschutzversichert sein, dürfen Sie Ihre Versicherungspolice vorab übersenden, damit ich Sie bei der Einholung einer Deckungszusage unterstützen kann.
Die Vergütung nach dem RVG richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Die Gegenstandswerte sind nach § 43 ff. FamGKG gesetzlich festgelegt.
Die Vergütung nach einer Vereinbarung erfolgt als Stundenhonorar oder nach einem individuell vereinbarten Gegenstandswert.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, bin ich auch bereit, Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen.
Einzelheiten erläutere ich gerne in einem persönlichen Gespräch.